Alexander König, der Vorsitzende des GBW-Untersuchungsausschusses, hat heute die wichtigsten Ergebnisse der Beweisaufnahme des 4. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode vorgestellt. „Außer Spesen nichts gewesen“, so das Schlussfazit des stellvertretenden CSU-Fraktionschefs im Bayerischen Landtag. „Es handelt sich um ein eindeutiges Wahlkampfmanöver der Opposition.“ Alle Vorwürfe rund um das EU-Beihilfeverfahren und den Verkauf der GBW-Anteile durch die BayernLB seien von den befragten Zeugen widerlegt worden.
Die Opposition habe mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses erst mehr als fünf Jahre, unzählige Landtagsdebatten und eine Landtagswahl nach dem Verkauf der GBW-Anteile durch die BayernLB im Jahr 2013 im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens versucht, die Staatsregierung und besonders Ministerpräsident Markus Söder mit unberechtigten Vorwürfen zu überziehen, stellt König fest. „Nach Durchführung der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss konnten sämtliche Vorwürfe der Opposition widerlegt werden. Sie sind haltlos“, so König. „Die unberechtigten Vorwürfe der Opposition wenden sich daher gegen sie selbst.“ Auch der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Thomas Mütze räumte im Ergebnis ein, dass ein Verkauf der GBW-Anteile durch die BayernLB unausweichlich war: „Dass die GBW zu verkaufen war, ist, denk ich – wir haben jetzt lange genug zusammengesessen – unstreitig“, sagte der grüne Abgeordnete Mütze in der 12. Sitzung des Ausschusses.Einen Erwerb der GBW-Anteile durch den Freistaat Bayern hat die EU-Kommission zudem faktisch verboten, erklärt König. „Andernfalls hätte man ein weiteres Beihilfeverfahren mit unabsehbaren Folgen für Bank, Angestellte, Mieter und Steuerzahler riskiert.“ Dies bestätigte auch der Zeuge Kaiser aus dem Bundeswirtschaftsministerium: „Wenn man den beihilferechtlich üblichen Sprech der Kommission etwas kennt und wenn man die diplomatischen Floskeln abzieht, dann weiß man: Das ist aus der Sicht der Kommission ein klares Stoppschild, wenn eine solche Formulierung gewählt wird. Dann weiß man: Wenn die Kommission damit droht, dann ist schon Vorsicht geboten“, so Kaiser zu einer etwaigen Beteiligung Bayerns am Bieterverfahren.
Die im Rahmen des Verkaufs der GBW-Anteile der BayernLB vereinbarte Sozialcharta konnte nur aufgrund umfassender Anstrengungen des Freistaats Bayern bei der EU-Kommission durchgesetzt werden. „Wer die Beweisaufnahme verfolgt hat, hat gehört, dass man innerhalb des vorgegebenen Rahmens wirklich alles rausgeholt hat, was nur möglich war“, so König. Es bleibe mithin dabei: Ministerpräsident Söder hat sich bei der Rettung der BayernLB große Verdienste um das Wohl des Freistaates Bayern erworben. Dafür gebührt ihm Anerkennung.
Entwurf des Schlussberichts
Wichtigste Ergebnisse und Schlussfazit